Über uns

75

Jahre Erfahrung

Über die KSG

Organisation

Die Konferenz der Schweizerischen Grundbuchführung KSG ist als Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB organisiert.

Unsere Mitglieder sind mit der Führung des Grundbuches oder der Aufsicht über die Grundbuchführung betraut oder sind in ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Grundbuchwesen eng verbunden.

So gehören unserem Verband, insbesondere Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter, Grundbuchinspektorinnen und Grundbuchinspektoren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der ganzen Schweiz an.

Zweck und Aktivitäten

Unser Verband bezweckt die Förderung des gesamten Grundbuchwesens in der Schweiz.

Zur Erreichung dieses Zweckes

KSG

Mitglieder

Dem Verband können Personen, die mit der Führung des Grundbuches betraut sind, die kantonalen Grundbuchinspektorinnen und Grundbuchinspektoren und die Mitglieder von Aufsichtsbehörden über das Grundbuch als Einzelmitglied beitreten. Als Kollektivmitglieder können Berufsverbände oder auch weitere natürliche Personen oder Vereinigungen, die sich für die Grundbuchführung interessieren, aufgenommen werden.

An der Gründung der KSG (damals unter dem Namen VSGV – Verband der Schweizerischen Grundbuchverwalter) haben am 11. Dezember 1948 bereits Vertreter aus 20 Kantonen teilgenommen. Heute zählt die KSG über 200 Einzelmitglieder und mehrere Vereinigungen (insbesondere kantonale Berufsverbände der Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter). Damit repräsentiert die KSG über 90 % aller Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter der Schweiz.

Unsere Mitglieder sind grösstenteils akademisch gebildete Praktikerinnen und Praktiker. In der überwiegenden Anzahl der Schweizer Kantone ist zur Berufsausübung als Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter ein volles akademisches Studium, ein kantonales Patent (Anwalts- und/oder Notariatspatent) oder eine gleichwertige Ausbildung (z. B. Fachhochschule, Technikum) Voraussetzung. In einigen Kantonen ist darüber hinaus die Volkswahl Bedingung.

Beiträge

Finanzielles

Der Verband finanziert sich durch die Beiträge seiner Mitglieder. Freie Zuwendungen werden für wissenschaftliche Veröffentlichungen im Grundbuchrecht oder für den vom/von der Zuwender/in bestimmten Zweck eingesetzt.

Statuten (PDF) siehe Downloads
Beitrittserklärung (PDF) siehe Downloads