Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist das Register über die Grundstücke und die an diesen bestehenden privatrechtlichen Rechte und Lasten (z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte).
Das Grundbuch wird informatisiert geführt. Es besteht aus dem Tagebuch (in dem die Grundbuchanmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs eingeschrieben werden), dem Hauptbuch (d.h. der Gesamtheit aller Hauptbuchblätter), den auf der amtlichen Vermessung beruhenden Plänen sowie den Belegen (Kauf-, Dienstbarkeitsverträge usw.).
Das schweizerische Grundbuch ist grundstücksbezogen aufgebaut (sog. Realfoliensystem, d.h. pro Grundstück wird ein Hauptbuchblatt angelegt). Die Rechte einer Person können über eine Suchfunktion ermittelt werden.
Wie ist das Grundbuchwesen in der Schweiz organisiert?
Die Einrichtung der Grundbuchämter, die Umschreibung der Kreise, die Ernennung und Besoldung der Angestellten sowie die Ordnung der kantonalen Aufsicht ist Sache der Kantone.
Es gibt kein gesamtschweizerisches zentrales Grundbuch, sondern das Grundbuch wird durch die Grundbuchämter in den Kantonen geführt. In einigen Kantonen gibt es nur ein einziges Grundbuchamt, andere Kantone sehen Grundbuchkreise für mehrere Gemeinden zusammen oder ein Grundbuchamt pro Gemeinde vor. In den Stadtgemeinden Zürich und Winterthur bestehen mehrere Grundbuchämter.
Welche Daten des Grundbuchs sind öffentlich?
Jede Person kann ohne Nachweis einer Berechtigung erfahren, wer Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks ist und welche Dienstbarkeiten und Grundlasten auf einem Grundstück lasten. Dies gilt auch für die meisten Anmerkungen. Wer ein Interesse glaubhaft macht, hat zudem Anspruch auf weitere Angaben. Wer Anspruch auf eine Auskunft hat, kann in diesem Rahmen auch einen Grundbuchauszug verlangen.
Die Kantone können überdies die Veröffentlichung des Erwerbs von Grundeigentum vorsehen. Nicht veröffentlichen dürfen sie die Gegenleistung bei einer Erbteilung, einem Erbvorbezug, einem Ehevertrag oder einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Veröffentlichungen erfolgen in der Regel durch Publikation in den kantonalen Amtsblättern.
Weitere Informationen über das Grundbuch finden Sie unter www.cadastre.ch.
Wie erwerbe ich in der Schweiz Grundeigentum?
Der Vertrag auf Eigentumsübertragung, welcher in der Regel die Grundlage für den Eigentumserwerb bildet, bedarf der öffentlichen Beurkundung. Darunter wird ein spezielles Verfahren vor einer Urkundsperson (Notar/in) verstanden. Die Kantone bestimmen, in welcher Weise auf ihrem Gebiet diese öffentliche Beurkundung hergestellt wird. Ihnen obliegt die Organisation des Notariats. Grundsätzlich bestehen drei verschiedene Systeme: Das freie Berufsnotariat (z. B. in den Kantonen Bern, Genf, Basel-Stadt, Tessin), das Amtsnotariat (z. B. im Kanton Zürich) und Mischformen (z. B. im Kanton Solothurn).
Weitere Informationen über das Notariat und die öffentliche Beurkundung finden Sie unter www.inr.unibe.ch.